StBVV-Rechtsstand vom 01.07.2020
Neben der Befriedigung, etwas gut gemacht zu haben, ist eine gute Bezahlung die beste Motivation!
Qualifizierte Steuerfachangestellte
Kalkulierter Stundensatz mindestens 69,-- pro Stunde im Rahmen der StBVV zzgl. Umsatzsteuer.
Bei Zeitgebühren genau 69,- Euro pro Stunde zzgl. Umsatzsteuer.
Der Ansatz der Stundensätze erfolgt bei Wertgebühren (nach Gegenstandswerten) innerhalb der Mindest- und Höchstgebühr der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Damit ist grundsätzlich die Angemessenheit gesichert.
Berücksichtigt werden grundsätzlich alle Zeiten, die Sie uns in Anspruch nehmen bzw. welche durch Ihre Aufträge verursacht wurden. Zum Beispiel persönliche Gespräche, E-Mails, Telefonate, Berechnungen, Formular-Arbeiten, Korrespondenzen, Sortier-Arbeiten, Fahrzeiten usw.. Diese Zeiten werden laufend über das Steuerberater-EDV-System Datev erfasst und dokumentiert und Ihnen auf Wunsch auch mit der Abrechnung zur Verfügung gestellt.
Die üblichen Tätigkeiten eines Berufsträgers werden wie folgt kalkuliert:
innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 100,- € zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 150,- € zzgl. USt (siehe oben).
innerhalb des vollen Gebührenrahmens
mindestens 100,- € zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 150,- € zzgl. USt (siehe oben).
=> ohne Gegenstandswert:
genau 100,- € zzgl. USt
jeweils
für allgemeine Beratung, Prüfungen,
Recherchen, Berichte und Sonstiges
auch mündlich bzw.
per Telefon, Fax oder E-Mail
=> der Satz gilt nicht für Gutachten !!!
innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 100,- € zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 150,- € zzgl. USt (siehe oben).
genau 150,- € zzgl. USt
für allgemeine Beratung,
Tabellen, Berechnungen,
Recherchen, Analysen,
Unternehmensbewertung
Berichte, Controlling und Sonstiges,
auch per Telefon, Fax oder E-Mail
genau 100,- € zzgl. USt
(nur bis zu einem Jahr nach Gründung)
für allgemeine Beratung,
Tabellen, Berechnungen
Recherchen, Analysen,
Berichte und Sonstiges,
auch per Telefon, Fax oder E-Mail
Rahmen gesetzlicher Stundensätze für Steuerberater:
Mindest-Zeitgebühr = 60,- Euro/Std. zzgl. USt (sehr leichte Aufgaben)
Mittel-Zeitgebühr = 105,- Euro/Std. zzgl. USt (anspruchsvolle Aufgaben - Standardsatz)
Höchst-Zeitgebühr = 150,- Euro/Std. zzgl. USt (sehr komplexe und riskante Aufgaben)
Gesetzliche Auslagen = 20% der Einzelgebühr, jedoch maximal jeweils 20,- Euro
Die Übergänge zwischen den drei Gebührenstufen sind fließend.
Die Gebühren erhöhen sich noch um Auslagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer = USt).
Mahnkosten werden mindestens jeweils mit 10,00 Euro berechnet.
Die vollständige für den Fall beanspruchte Zeit wird in Rechnung gestellt inkl. Besprechungen sowie der Vor- und Nacharbeiten.
Beratungen über elektronische Medien erfolgen nur bei Bestandsmandaten.