innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 100,- € (114,- €) zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 150,- € (165,- €) zzgl. USt (siehe oben).
innerhalb des vollen Gebührenrahmens
mindestens 100,- € (114,- €) zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 150,- € zzgl. (165,- €) USt (siehe oben).
=> ohne Gegenstandswert:
genau 100,- € (114,- €) zzgl. USt
jeweils
für allgemeine Beratung, Prüfungen,
Recherchen, Berichte und Sonstiges
auch mündlich bzw.
per Telefon, Fax oder E-Mail
=> der Satz gilt nicht für Gutachten !!!
innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 100,- € (114,- €) zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 150,- € (165,- €) zzgl. USt (siehe oben).
für Besprechungen, Berechnungen,
Recherchen, Analysen, Berichte und Sonstiges,
auch per Telefon, Fax oder E-Mail
oder z. B.
Liquidation & Planung:
genau 120,- € zzgl. USt - ab 07/2025: 138,- € zzgl. USt
für Besprechungen, Berechnungen,
Recherchen, Analysen, Berichte und Sonstiges,
auch per Telefon, Fax oder E-Mail
oder
Gründung
genau 100,- € zzgl. USt - ab 07/2025: 114,- € zzgl. USt
- nur bis zu einem Jahr nach Gründung -
für allgemeine Beratung,
Tabellen, Berechnungen
Recherchen, Analysen,
Berichte und Sonstiges,
auch per Telefon, Fax oder E-Mail
Gesetzliche Auslagen = 20% der Einzelgebühr, jedoch maximal jeweils 20,- Euro
Die Übergänge zwischen den drei Gebührenstufen sind fließend.
Die Gebühren erhöhen sich noch um Auslagen (pauschale oder tatsächliche) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer = USt).
Mahnkosten werden mindestens jeweils mit 10,00 Euro berechnet.
Die vollständige für den Fall beanspruchte Zeit wird in Rechnung gestellt inkl. Besprechungen sowie der Vor- und Nacharbeiten.
Beratungen über elektronische Medien erfolgen nur bei Bestandsmandaten.