Kapp Steuerberatung
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Stundensätze / Preise - Stand ab 01.07.2025

Neben der Befriedigung, etwas gut gemacht zu haben, ist eine gute Bezahlung die beste Motivation!


Erfüll­ungs­gehil­fen

Qualifizierte Steuerfachangestellte


Kalkulierter Stundensatz mindestens 86,- € pro Stunde im Rahmen der StBVV zzgl. Umsatz­steuer.
Bei Zeitgebühren genau 86,- € pro Stunde zzgl. Umsatzsteuer.

Der Ansatz der Stundensätze erfolgt bei Wertgebühren (nach Gegenstandswerten) innerhalb der Mindest- und Höchstgebühr der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Damit ist grundsätzlich die Angemessenheit gesichert.

Berücksichtigt werden grundsätzlich alle Zeiten, die Sie uns in Anspruch nehmen bzw. welche durch Ihre Aufträge verursacht wurden. Zum Beispiel persönliche Gespräche, E-Mails, Telefonate, Berechnungen, Formular-Arbeiten, Korrespondenzen, Sortier-Arbeiten, Fahrzeiten usw.. Diese Zeiten werden laufend über das Steuerberater-EDV-System Datev erfasst und dokumentiert und Ihnen auf Wunsch auch mit der Abrechnung zur Verfügung gestellt.

Das klingt hart, ist aber absolut fair!
Wer viel Arbeit macht, zahlt auch relativ viel oder umgekehrt.


Steuer­berater

Die üblichen Tätigkeiten eines Berufsträgers werden pro teilbarer Zeitstunde nach aktueller StBVV (Juli 2025) wie folgt kalkuliert:

Lohn- und Finanzbuchführung

innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 115,- € zzgl. USt  (seit Juli 2025)


Steuererklärungen

Innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 115,- € zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 164,- € zzgl. USt (siehe oben). 


Steuerberatung

innerhalb des vollen Gebührenrahmens
mindestens 115,- €
 zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 164,- € zzgl. 
USt (siehe oben).

=> ohne Gegenstandswert:
genau 115,- €
 zzgl. USt
jeweils
für allgemeine alltägliche Beratungen,
(Betriebs-) Prüfungen, leichte 
Recherchen
und
Sonstiges auch mündlich bzw.
digital, per Telefon, Fax oder E-Mail
=> der Satz gilt nicht für Gutachten !!!

 

Jahresabschluss/Bilanz/EÜR

innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 115,- €
zzgl. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze

bis zu 164,- € zzgl. USt (siehe oben).

 

Sonderfälle und Betriebswirtschaft

wie z. B.
Gutachten & Umwandlung:
genau 164,- € zzgl. USt

für Besprechungen, Berechnungen, komplexe
Recherchen, Analysen, Berichte und Sonstiges,
auch digital, per Telefon, Fax oder E-Mail

oder z. B.
Liquidation & Planung:
genau 131,- € zzgl. USt

für Besprechungen, Berechnungen, komplexe
Recherchen, Analysen, Berichte und Sonstiges,
auch digital, per Telefon, Fax oder E-Mail

oder
Gründungsberatung
genau 115,- € zzgl. USt

- nur bis zu einem Jahr nach Gründung -
für allgemeine einfache Beratung,
Tabellen, Berechnungen zur Planung,
einfache Recherchen, Analysen,
notwendige Berichte und Sonstiges,
auch per Telefon, Fax oder E-Mail

  

 

Gesetzliche Auslagen = 20% der Einzelgebühr, jedoch maximal jeweils 20,- Euro

Die Übergänge zwischen den drei Gebührenstufen sind fließend.


Sonstige wichtige Hinweise:

Die Gebühren erhöhen sich noch um Auslagen (pauschale oder tatsächliche) sowie die gesetz­liche Mehr­wert­steuer (= Umsatz­steuer = USt).

Mahnkosten werden mindestens jeweils mit 15,00 Euro berechnet.

Die vollständige für den Fall beanspruchte Zeit wird in Rechnung gestellt inkl. Besprechungen sowie der Vor- und Nacharbeiten.

Beratungen über elektronische Medien erfolgen nur bei Bestandsmandaten.

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