Die Kanzlei erstellt Ihnen fast sämtliche Steuererklärungen, privat oder betrieblich. Nach einem ausführlichen Gespräch zur Erfassung und Bestimmung der benötigten Informationen und Unterlagen werden diese zeitnah verarbeitet und zu den notwendigen Steuererklärungen und Auswertungen gebündelt.
Sie erhalten nach einer Schlussbesprechung abgabefertige Unterlagen sowie Kopien, Auswertungen und Berechnungen zu Ihrer steuerlichen Information. Der Bescheid des Finanzamtes wird der Kanzlei zur Wahrung von Einspruchsfristen unmittelbar zur Prüfung zugesandt und Sie erhalten eine Mitteilung sowie den geprüften Originalbescheid.
Regelmäßige (Online-) Steueranmeldungen (Lohnsteuer und Umsatzsteuer) sowie besondere Anmeldungen z. B. aufgrund von Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer) sind über die Datev-Software und die Vernetzung in die Finanz- und Lohnbuchführung sowie die Steuermodule äußerst zuverlässig und sicher. Papierlose Auswertungen und Protokolle können Ihnen unmittelbar und kostengünstig per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Optimale Grundlage ist hierbei die Erstellung der Finanz- und Lohnbuchführung durch die Kanzlei.
Steuern lassen sich meist nur zeitlich verschieben oder gleichmäßig verteilen (siehe Kapitalgesellschaften). Unterliegt man jedoch einer Progression (Einkommensteuer) oder ändert sich das geltende Steuerrecht, kann eine Verschiebung auch zu einer effektiven Steuerentlastung führen. Daher ist es notwendig, frühzeitig die Planung anzugehen sowie entsprechende Informationen schnell aufzubereiten und bereitzustellen. Echten steuerlichen Gestaltungsspielraum gibt es allerdings nur für Unternehmer, auch wenn dies nur nebenberuflich vorliegt.
Sollte Ihr Gewinn schwanken, ist es sehr wichtig, regelmäßig und zeitnah die Finanzbuchführung zu erstellen, um eine zuverlässige Steuerplanung zu gewährleisten, damit Sie nicht in eine Steuer-Liquiditätsfalle geraten durch zeitgleiche hohe Steuernach- und Vorauszahlungen.
Wie bereits erwähnt, können z. B. Steuern bei Kapitalgesellschaften zeitlich geschoben werden. Das hat (außer in Sonderfällen) keinen echten Steuerspareffekt, aber durch das Schieben erhebliche Zins- und Liquiditätsvorteile, die wiederum Renditen bringen und so weiter. Sie haben nämlich bei Thesaurierung (Nicht-Ausschüttung der Gewinne) eine deutlich niedrigere Steuerbelastung als beim privaten Zufluss und damit mehr Liquidität / Kapital für neue Investitionen und das begehrte Wachstum. Das verbessert zudem Ihr Rating / die Eigenkapitalquote und ist meist günstiger als eine Fremdfinanzierung, die dann dadurch auch günstiger wird (Rating). Das Finanzamt finanziert Ihnen sozusagen zinslos Ihre Investitionen, das Wachstum und verbessert Ihre betrieblichen Kennzahlen! Zudem ist die Gesamt-Netto-Rendite in der Regel höher als bei (steuerbegünstigten) privaten Kapitalerträgen (Zinsen etc.) aus angesammeltem privatem Kapital.
Als Krönung gibt es ggf. ab dem 55. Lebensjahr großzügige Steuergeschenke, so dass Ihr Kapital am Ende doch noch (zumindest teilweise) steuergünstig privat verfügbar sein kann oder Sie vererben den Betrieb / das Unternehmen => steuerbegünstigt. Solche Modelle (z. B. mit Holdingstrukturen) rentieren sich jedoch in der Regel nur bei Gewinnen/Einkünften, die den täglichen privaten Kapitalbedarf deutlich übersteigen. Ohne Erfüllung der genannten Bedingungen kommt Ihnen ggf. noch die sogenannte Fünftel-Regelung zugute.
Steuerliche Rechtsberatung und Verfahren
Neben den alltäglichen Fragen und Fällen, wie z. B. zur Umsatzsteuer oder der Prüfung eines Steuerbescheides und dem ggf. einzulegenden rechtlich fundierten Einspruch, können Sie sich auch in heikleren Fällen vertrauensvoll an die Kapp Steuerberatung wenden. Nach einer eingehenden Besprechung und rechtlichen Prüfung des Sachverhaltes wird sich die beste Lösung finden.
Wenn Sie in den letzten Jahren steuerlich nicht ganz ehrlich waren, sollten Sie sich kurzfristig einen Termin in der Kanzlei geben lassen.
Zu Klageverfahren und Selbstanzeigen werden notwendigerweise immer kooperierende Rechtsanwälte hinzugezogen.
Über die Kosten der genannten Dienstleistungen können Sie sich unter Honorar informieren.