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Wie begründet sich der Mitarbeiter-Stundensatz?

Auf Basis der BWA und jährlichen Gewinnermittlungen der Kanzlei sowie der Opportunitätskosten der Personalführung wurden die Selbstkosten (Einzel- und Gemeinkosten) eines Steuerfachangestellten pro Arbeitsstunde mit ca. 62 Euro ermittelt, inkl. der Kranktage, Fortbildungen sowie sonstige interne Arbeiten ohne direkten Ertrag. Um wirtschaftlich betrachtet nur kostendeckend zu arbeiten, wäre also ein Nettohonorar von 62 Euro das Mindeste!

78 Euro netto pro Stunde sind deshalb (auch im Vergleich mit anderen Kanzleien) noch sehr niedrig!


Wie begründet sich der Steuerberater-Stundensatz?

Zum Hintergrund eines Steuerberaters:

Qualifikation
– in der Regel langjähriges Studium
– mehrjährige Pflichtzeit als StB-Assistent
– staatliches Qualifikationsexamen


Risiken
– allgemeines Unternehmerrisiko
– Risiken durch Mandantenvergehen
Haftungsrisiken bei Vermögensschäden


Laufende Anforderungen/Kosten
– nur wenige Erfüllungsgehilfen zulässig
– laufende Verantwortung u. Geheimhaltung
– hohe laufende Weiterbildungsanforderungen/-kosten

 

Lassen Sie uns nun einmal rechnen
für einen sogenannten Einzelkämpfer ohne Personal:

Ausgangswerte


Gehalt eines Senior-Steuerberaters:

90.600 Euro

zzgl. der selbst zu tragenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (2024 - gedeckelt):

14.014 Euro

ergibt einen zu erreichenden Soll-Mindestgewinn von:

104.614 Euro

zzgl. übliche betriebliche Kosten (Miete, EDV, Versicherungen, Software, Fortbildungen, Telekommunikation, Literatur, ...) für Einzelkämpfer

18.000 Euro

Mindest-Netto-Soll-Umsatz pro Jahr (also ohne USt):

122.614 Euro

 


Arbeitstage


Arbeitstage pro Jahr (abzüglich Urlaub):

240 Tage

abzüglich Fortbildung, Krankheit, Sonstiges:

 20 Tage

bleiben pro Jahr (= realer Erfahrungswert):

220 Tage




Arbeitsstunden


Arbeitsstunden pro Tag (bei üblichen 40 Std./Woche):

8 Stunden

Lesen von Steuernachrichten, Fachliteratur etc.:

1 Stunde

Tägliche Selbstverwaltung:

1 Stunde

Sonstige Telefonate, Gespräche und Akquisition:

  1 Stunde

Somit bleiben effektiv (= realer Erfahrungswert):

5 Stunden


 

Stundensatz


Bei 220 effektiven Arbeitstagen mit je 5 Stunden sind das:

1.100 Stunden

Somit ergibt sich bei einem Jahresmindestumsatz von:

122.614 Euro

ein Mindeststundensatz von gerundet (ohne USt):

111 Euro

Richtlinie Steuerberater-Vergütungsverordnung

105 Euro

 

Das Unternehmer-, Krankheits- bzw. Ausfall- und Haftungsrisiko ist hierbei noch nicht berücksichtigt! Es fehlt also noch die finanzielle Rücklage für Probleme, die als Selbstständiger nicht automatisch abgesichert sind. Der Stundensatz ist zu niedrig für einen akademischen Beruf mit laufender Fortbildung und hohem Haftungsrisiko. Eine gute Festanstellung kann dann durchaus attraktiver sein.

Übrigens, ein durchschnittlicher IT-Fachmann/Berater verlangt in der Regel mehr, und das ohne diese ganzen Kostenbelastungen.

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