Wie begründet sich der Mitarbeiter-Stundensatz?
Auf Basis der BWA und jährlichen Gewinnermittlungen der Kanzlei wurden die Selbstkosten (Einzel- und Gemeinkosten) eines Steuerfachangestellten pro Arbeitsstunde mit gerundet 50 Euro ermittelt, inkl. der Kranktage, Fortbildungen sowie sonstige interne Arbeiten ohne direkten Ertrag. Um nur kostendeckend zu arbeiten, wäre also ein Nettohonorar von 50 Euro das Mindeste!
69 Euro netto pro Stunde sind deshalb (auch im Vergleich mit anderen Kanzleien) gewiss nicht hoch!
Wie begründet sich der Steuerberater-Stundensatz?
Zum Hintergrund eines Steuerberaters:
Qualifikation
– in der Regel langjähriges Studium
– mehrjährige Pflichtzeit als StB-Assistent
– staatliches Qualifikationsexamen
Risiken
– allgemeines Unternehmerrisiko
– Risiken durch Mandantenvergehen
– Haftungsrisiken bei Vermögensschäden
Laufende Anforderungen/Kosten
– nur wenige Erfüllungsgehilfen zulässig
– laufende Verantwortung u. Geheimhaltung
– hohe laufende Weiterbildungsanforderungen/-kosten
Lassen Sie uns nun einmal rechnen
für einen sogenannten Einzelkämpfer ohne Personal:
Ausgangswerte | |
Bruttogehalt eines erfahrenen Steuerberaters: | 78.000 Euro |
zzgl. der selbst zu tragenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (2018 - gedeckelt): | 12.643 Euro |
ergibt einen zu erreichenden Soll-Mindestgewinn von: | 90.643 Euro |
zzgl. übliche betriebliche Kosten (Miete, EDV, Versicherungen, Software, Fortbildungen, Telekommunikation, Literatur, ...) ca. | 18.000 Euro |
Mindest-Netto-Soll-Umsatz pro Jahr (also ohne USt): | 108.643 Euro |
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Arbeitstage | |
Arbeitstage pro Jahr (abzüglich Urlaub): | 230 Tage |
abzüglich Fortbildung, Krankheit, Sonstiges: | 20 Tage |
bleiben pro Jahr (= realer Erfahrungswert): | 210 Tage |
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Arbeitsstunden pro Tag (bei üblichen 40 Std./Woche): | 8 Stunden |
Lesen von Steuernachrichten, Fachliteratur etc.: | 1 Stunde |
Tägliche Selbstverwaltung: | 1 Stunde |
Sonstige Telefonate, Gespräche und Akquisition: | 1 Stunde |
Somit bleiben effektiv (= realer Erfahrungswert): | 5 Stunden |
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Stundensatz | |
Bei 210 effektiven Arbeitstagen mit je 5 Stunden sind das: | 1.050 Stunden |
Somit ergibt sich bei einem Jahresmindestumsatz von: | 108.643 Euro |
ein Mindeststundensatz von gerundet (ohne USt): | 104 Euro |
Richtlinie Steuerberater-Vergütungsverordnung (ohne USt): | 105 Euro |
Das Unternehmer-, Krankheits- bzw. Ausfall- und Haftungsrisiko ist hierbei noch nicht berücksichtigt! Es fehlt also noch die finanzielle Rücklage für Probleme, die als Selbstständiger nicht automatisch abgesichert sind. Der Stundensatz ist nicht hoch für einen akademischen Beruf mit laufender Fortbildung und hohem Haftungsrisiko. Eine gute Festanstellung kann dann durchaus attraktiver sein.
Übrigens, ein durchschnittlicher IT-Fachmann/Berater verlangt in der Regel mehr, und das ohne diese ganzen Kostenbelastungen.