Kapp Steuerberatung
Dienstleistungen für Unternehmen

Wie begründet sich der Mitarbeiter-Stundensatz?

Auf Basis der BWA und jährlichen Gewinnermittlungen der Kanzlei wurden die Selbstkosten (Einzel- und Gemeinkosten) eines Steuerfachangestellten pro Arbeitsstunde mit gerundet 50 Euro ermittelt, inkl. der Kranktage, Fortbildungen sowie sonstige interne Arbeiten ohne direkten Ertrag. Um nur kostendeckend zu arbeiten, wäre also ein Nettohonorar von 50 Euro das Mindeste!

69 Euro netto pro Stunde sind deshalb (auch im Vergleich mit anderen Kanzleien) gewiss nicht hoch!


Wie begründet sich der Steuerberater-Stundensatz?

Zum Hintergrund eines Steuerberaters:

Qualifikation
– in der Regel langjähriges Studium
– mehrjährige Pflichtzeit als StB-Assistent
– staatliches Qualifikationsexamen


Risiken
– allgemeines Unternehmerrisiko
– Risiken durch Mandantenvergehen
Haftungsrisiken bei Vermögensschäden


Laufende Anforderungen/Kosten
– nur wenige Erfüllungsgehilfen zulässig
– laufende Verantwortung u. Geheimhaltung
– hohe laufende Weiterbildungsanforderungen/-kosten

 

Lassen Sie uns nun einmal rechnen
für einen sogenannten Einzelkämpfer ohne Personal:

Ausgangswerte


Bruttogehalt eines erfahrenen Steuerberaters:

78.000 Euro

zzgl. der selbst zu tragenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (2018 - gedeckelt):

12.643 Euro

ergibt einen zu erreichenden Soll-Mindestgewinn von:

90.643 Euro

zzgl. übliche betriebliche Kosten (Miete, EDV, Versicherungen, Software, Fortbildungen, Telekommunikation, Literatur, ...) ca.

18.000 Euro

Mindest-Netto-Soll-Umsatz pro Jahr (also ohne USt):

108.643 Euro

 


Arbeitstage


Arbeitstage pro Jahr (abzüglich Urlaub):

230 Tage

abzüglich Fortbildung, Krankheit, Sonstiges:

  20 Tage

bleiben pro Jahr (= realer Erfahrungswert):

210 Tage




Arbeitsstunden


Arbeitsstunden pro Tag (bei üblichen 40 Std./Woche):

8 Stunden

Lesen von Steuernachrichten, Fachliteratur etc.:

1 Stunde

Tägliche Selbstverwaltung:

1 Stunde

Sonstige Telefonate, Gespräche und Akquisition:

  1 Stunde

Somit bleiben effektiv (= realer Erfahrungswert):

5 Stunden


 

Stundensatz


Bei 210 effektiven Arbeitstagen mit je 5 Stunden sind das:

1.050 Stunden

Somit ergibt sich bei einem Jahresmindestumsatz von:

108.643 Euro

ein Mindeststundensatz von gerundet (ohne USt):

104 Euro

Richtlinie Steuerberater-Vergütungsverordnung (ohne USt):

105 Euro

 

Das Unternehmer-, Krankheits- bzw. Ausfall- und Haftungsrisiko ist hierbei noch nicht berücksichtigt! Es fehlt also noch die finanzielle Rücklage für Probleme, die als Selbstständiger nicht automatisch abgesichert sind. Der Stundensatz ist nicht hoch für einen akademischen Beruf mit laufender Fortbildung und hohem Haftungsrisiko. Eine gute Festanstellung kann dann durchaus attraktiver sein.

Übrigens, ein durchschnittlicher IT-Fachmann/Berater verlangt in der Regel mehr, und das ohne diese ganzen Kostenbelastungen.

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